Zeit für freiwilliges Engagement neben Beruf und Schule

Seit 1991 haben alle Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Lernenden unter 30 Jahren ein Anrecht auf maximal fünf Tage unbezahlten Bildungsurlaub für freiwillige Jugendarbeit. Dieser ist im Obligationenrecht in Artikel 329e verankert.

Weitere Informationen und Formulare hält der Webauftritt der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände SAJV bereit.

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