Leitsätze für die kirchliche Jugendarbeit
Die «Leitsätze für die kirchliche Jugendarbeit» basieren auf dem Artikel 71 der Kirchenordnung und dienen Kirchgemeinden als Grundsage und Orientierung für eigene Jugend-Leitbilder und Konzepte.
Die «Leitsätze für die kirchliche Jugendarbeit» basieren auf dem Artikel 71 der Kirchenordnung und dienen Kirchgemeinden als Grundsage und Orientierung für eigene Jugend-Leitbilder und Konzepte.
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